Allgemeine Geschäftsbedingungen (Gastaufnahmevertrag)
(nachstehend AGB genannt)
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung bei der zeitweiligen und entgeltlichen
Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen und Lieferungen, inklusive allfälliger Vorleistungen zu Gunsten des Beherbergungsgastes.
1.2. Allfällige Geschäftsbedingungen des Gastes finden nicht Anwendung, unter Vorbehalt
einer vorher schriftlich vereinbarten anderslautenden Abrede. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Gast im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist sowohl der Endverbraucher, wie auch der gewerblich tätige Unternehmer.
2. Vertragspartner
2.1. Vertragspartner ist die Culinaris AG (nachfolgend „Hotel“ genannt) und der
Besteller/Kunde – im Folgenden „Gast“ genannt.
3. Entstehung des Vertragsverhältnisses
3.1. Das Vertragsverhältnis kommt mit Versand der elektronischen Bestätigung an den Gast
zustande. Änderungen oder Stornierungen können nur noch im Rahmen dieser AGB erfolgen.
3.2. Hat ein Dritter für den Gast gehandelt, haftet der Gast dem Hotel gegenüber zusammen
mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen, die aus oder im Zusammenhang mit dem Hotelaufenthalt entstehen.
4. Preise
4.1. Preise für Zimmer und anderen Dienstleistungen im Hotel sind ausschliesslich in
Schweizer Franken (CHF) und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Schweizer Recht angegeben.
4.2. Preisänderungen durch die Culinaris AG bleiben ausdrücklich vorbehalten.
4.3. Zuschläge für die Kurtaxe (exklusive) CHF 2,00 pro Erwachsener/Nacht CHF 1,00 pro
Kind/Nacht (6-15.99 jährig) gratis für Kinder 0-5.99 jährig.
5. Garantie, Rechnungsstellung, Vorauszahlung
5.1. Jede Buchung muss mittels einer gültigen Kreditkarte garantiert werden.
5.2. Bei einer allfälligen Vorauszahlung sind 50% des Totalbetrages innerhalb der in der
Bestätigung vermerkten Frist zu begleichen.
5.3. Eine allfällig vereinbarte Vorauszahlung muss vor Abreise des Gastes eingetroffen sein.
Andernfalls wird der Gast bei Abreise belastet. Vorauszahlungen sind Mehrwertsteuerpflichtig.
6 An- und Abreise
6.1. Die Hotelzimmer sind ab 14.00 Uhr bezugsbereit und am Abreisetag vor 11.00 Uhr zu
verlassen.
6.2. An- oder Abreisen ausserhalb des erwähnten Zeitraumes sind nur bei Verfügbarkeit und
vorgängiger Kontaktaufnahme mit unserer Reservation bzw. unserem Empfang möglich und werden dementsprechend verrechnet.
7. Nutzung und Rückgabe von Hotelzimmern
7.1. Die Nutzung der Hotelzimmer und der Gebrauch der zur Verfügung gestellten
Gegenstände, Geräte und Einrichtungen dürfen ausschliesslich in der dafür vorgesehenen Nutzung erfolgen. Schäden und körperliche Verletzungen aufgrund missbräuchlicher Anwendung von zur Verfügung gestellten Gegenstände, Geräte und Einrichtungen werden vom Hotel abgelehnt. Schäden, welche durch den Gast vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden, können durch das Hotel in Rechnung gestellt werden. Es besteht kein Anspruch auf Belegung der Hotelzimmer über die vorgesehene oder angemeldete Personenanzahl. Für den Fall, dass das Hotel die Überbelegung zulässt, kann dem Gast pro Nacht und zusätzlicher Person eine Gebühr von CHF 50.00 verrechnet werden.
7.2. Das Rauchen in den Hotelzimmern ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung können dem
Gast zusätzliche Kosten (erhöhter Reinigungsaufwand, Ertragsausfall etc.) in Rechnung gestellt werden.
7.3. Das Anbringen von Dekorationsmaterialien und sonstigen Gegenständen an Wänden,
Türen und Decken erfordert immer das vorgängige Einverständnis der Culinaris AG, der Gast haftet für jeglichen der Culinaris AG daraus entstehenden Schaden
8. Frühstück
8.1. Das Frühstück ist in unseren Zimmerpreisen enthalten.
9. Haustiere
9.1 Gut erzogene Hunde und Katzen sind bei uns im Hotel willkommen. Es wird pro Tier ein
Betrag in Höhe von CHF 25.– pro Nacht ohne Futter, aber mit Korb und Wassernapf in Rechnung gestellt. Der Gast, der ein Tier in das Hotel mitbringt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu halten bzw. zu beaufsichtigen oder auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen. Im Spa sowie im Gym dürfen sich keine Tiere aufhalten. Für Schäden die ein Haustier verursacht haftet vollumfänglich der Gast
10. Fundsachen
10.1 Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/
Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.
11. Zwischen- und Schlussabrechnung
11.1. Die Schlussabrechnung ist spätestens bei der Abreise zahlbar.
12. Stornierungsbedingungen
12.1. Für eine allfällige Annullierung nach Ablauf der vereinbarten Frist oder No-Show werden
Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt.
12.2. Während gewissen Zeiträumen kann eine längere Stornierungsfrist vereinbart werden,
die in der Reservierung entsprechend vermerkt wird.
12.3. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das Hotel berechtigt, die gesamten gebuchten
Leistungen zu 100% in Rechnung z stellen.
13. Rücktritt des Hotels
13.1. Wird eine vereinbarte oder gemäss Punkt 5 verlangte Vorauszahlung oder anderweitige
Zahlungssicherstellung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessen kurzen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
13.2. Ferner ist das Hotel berechtigt, dann vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten,
wenn die Aufnahme, die Weiterführung oder die vollständige Erfüllung des Vertragsverhältnisses dem Hotel nicht oder nicht mehr zumutbar ist, u.a. aber immer dann, wenn
a) höhere Gewalt/andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unzumutbar erscheinen lassen,
b) Zimmer und/oder Veranstaltungsräume unter irreführender oder falscher Angabe
wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Gastes oder des Zweckes) gebucht wurden,
c) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der anderen Gäste und/oder des Hotels gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
13.3. In den genannten Fällen ist das Hotel zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt
und es entsteht keinerlei Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Allfällig vom Gast geleisteten Anzahlungen bzw. Zahlungssicherstellungen fallen bzw. stehen dem Hotel nach Massgabe der in Punkt 12 festgelegten Bestimmungen zu.
14. Haftung des Hotels
14.1. Das Hotel haftet dem Gast grundsätzlich nur für Letzterem willentlich oder grobfahrlässig
zugefügtem Schaden, der als direkte Folge einer Nicht- oder erheblichen Schlechterfüllung der vom Hotel übernommenen Vertragspflichten eingetreten ist. Die Schadenersatzsumme wird in jedem Falle auf maximal der vom Gast gebuchten oder bei der Abreise tatsächlich bezahlten Aufenthaltsentschädigung (ohne MwSt. und Barbezüge) beschränkt.
14.2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel
bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Dem Gast trifft die Obliegenheit, alles ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.
14.3. Das Hotel haftet bei Verlust oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände ebenso nur
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Soweit das Hotel für Dritte gesetzlich einzustehen hat, haftet es ebenso nur, wenn ein grobes Verschulden der Drittperson vorliegt, ausgeschlossen ist die Haftung des Hotels falls der Dritte den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
14.4. Die Haftung des Hotels wird ausdrücklich insbesondere auch für Dritt- und
Reflexschaden betragsmässig auf die Leistungen der Hotel-Haftpflicht-Versicherung begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung wird ausdrücklich abbedungen. Eine Haftung für Wertsachen und Bargeld besteht nur dann, wenn diese im Zimmersafe aufbewahrt werden oder an der Rezeption gegen Quittung abgegeben wurden, bis zu einem Maximalbetrag von CHF 1'000.- pro Schadensfall. Das Hotel haftet nicht für Schäden, die in Folge höherer Gewalt entstehen.
14.5. Allfällige Haftungsansprüche verwirken ersatzlos, wenn der Gast nicht unverzüglich nach
Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel schriftlich Anzeige erstattet.
14.6. Nachrichten, Post und Warensendungen für den Gast werden mit Sorgfalt behandelt.
Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen wie auch Dritt- oder Reflexschaden, sind ausgeschlossen.
15. Schlussbestimmungen, Gerichtstand, anwendbares Recht und Zustellungsadresse
15.1. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB durch den Gast sind auch in
schriftlicher Form unwirksam.
15.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Ried-Brig, im Kanton Wallis, Schweiz.
15.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für die zeitweilige und entgeltliche
Überlassung von Hotelräumlichkeiten zur Beherbergung unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, unverzüglich die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht wirtschaftlich am nächsten kommt.
15.4. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und der Culinaris AG untersteht
ausschliesslich dem Schweizer materiellen Recht unter Ausschluss aller Bestimmungen des IPRG sowie aller allfällig anwendbaren bi- und multilateralen internationalen Vereinbarungen.
15.5. Als ausschliesslicher Gerichtstand für alle Forderungen aus oder im Zusammenhang mit
dem Beherbergungsvertrag zwischen den eingangs erwähnten Parteien ist Brig im Kanton Wallis, Schweiz. Der vertraglich vereinbarte Gerichtstand findet auch für allfällige vorprozessuale einstweilige Massnahmen Anwendung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Bewirtungsvertrag)
(nachstehend AGB genannt)
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung bei der zeitweiligen und entgeltlichen
Überlassung von Veranstaltungsräumen sowie von Räumlichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen und Lieferungen, inklusive allfälliger Vorleistungen zu Gunsten des Veranstalters.
1.2. Allfällige Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nicht Anwendung, unter
Vorbehalt einer vorher schriftlich vereinbarten anderslautenden Abrede. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Veranstalters im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl der Endverbraucher, wie auch der gewerblich tätige Unternehmer.
2. Vertragspartner
2.1. Vertragspartner ist die Culinaris AG, rechtsgeschäftlich (nachfolgend „Hotel“
genannt) und der Besteller/Kunde – im Folgenden „Veranstalter“ genannt.
3. Entstehung des Vertragsverhältnisses
3.1. Das Vertragsverhältnis kommt mit der gegenseitigen Unterzeichnung des
Veranstaltungsvertrages oder der elektronischen Bestätigung an den Veranstalter zustande. Änderungen oder Stornierungen können nur noch im Rahmen dieser AGB erfolgen.
3.2. Hat ein Dritter für den Veranstalter gehandelt, haftet der Veranstalter dem Hotel
gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen, die aus oder im Zusammenhang mit der oder den vertragsgegenständlichen Veranstaltung/en entstehen.
4. Preise
4.1 Preise für Zimmer und anderen Dienstleistungen im Hotel sind ausschliesslich in
Schweizer Franken (CHF) und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Schweizer Recht angegeben.
5. Vorauszahlung, Garantie, Rechnungsstellung
5.1. Die Culinaris AG ist berechtigt, jederzeit eine Anzahlung von bis zu 100% der
vereinbarten Leistungsentschädigung (inkl. Mehrwertsteuer) zu verlangen. Diese Anzahlung kann mittels Kontoüberweisung oder Kreditkartenzahlung erfolgen. Der geleistete Vorauszahlungsbetrag wird der Rechnung vollumfänglich - jedoch zinslos - gutgeschrieben.
5.2. Die Anzahlung wird spätestens und ohne Mahnung mit der letzten schriftlichen
Reservierungsbestätigung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Allfällige Überweisungskosten sind vom Kunden zu übernehmen.
5.3. Übersteigt die vom Veranstaltungsgast geleistete Vorauszahlung den
Saldorechnungsbetrag, wird der Differenzbetrag dem jeweils bei der Vorauszahlung verwendeten Konto wieder gutgeschrieben. Eine Barauszahlung oder eine Rücküberweisung auf ein anderes als das für die Vorauszahlung verwendete Konto erfolgt in keinem Fall.
5.4. Alle Rechnungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Veranstalters und werden in
Schweizer Franken (CHF) ausgestellt. Wird eine spezielle Abrechnungsform oder eine Aufteilung der Rechnung gewünscht, ist dies der Culinaris AG vor der Veranstaltung mitzuteilen.
5.5. Der Veranstalter haftet für allfällige nicht bezahlte Rechnungen der Teilnehmer.
5.6. Der Culinaris AG ist es nicht möglich, Rechnungen ins Ausland zu senden. Gäste
aus dem Ausland werden gebeten, die Zahlung vorgängig per Banktransfer zu tätigen oder den Endbetrag mit einer Kreditkarte zu begleichen.
5.7. Der Veranstaltungsgast kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn die Rechnungssumme
nicht innerhalb der genannten Zahlungsfrist bezahlt oder unwiderruflich angewiesen wird. Nach Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen z.Zt. in Höhe von 5% zu verlangen.
5.8. Dem Veranstaltungsgast steht die Verrechnungseinrede gegenüber der Culinaris
AG nicht zu.
6. Detailinformation, Programm, Teilnehmerzahlen
6.1. Sämtliche für die Durchführung eines Anlasses wichtigen Angaben, wie Speisen- und
Weinwahl, Tischdekoration, technische Hilfsmittel und andere sind spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung bekannt zu geben.
6.2. Ein zeitlich exakter Programmablauf ist vom Veranstalter spätestens 10 Tage vor dem
Anlass der Culinaris AG mitzuteilen.
6.3. Eine Reduzierung der ursprünglich gemeldeten Personenzahl ist bis 30 Tage vor der
Veranstaltung kostenfrei möglich. Ab 29 Tagen vor dem Anlass können maximal 20% der ursprünglich gemeldeten Personenzahl kostenfrei storniert werden. Bei darüberhinausgehenden Stornierungen wird die Differenz zur definitiven Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt.
6.4. Die definitive Teilnehmerzahl ist der Culinaris AG spätestens 4 Arbeitstage vor der
Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Ist die effektive Personenzahl kleiner, gilt die definitiv bestätigte Zahl als Grundlage für die Verrechnung; ist sie höher, übernimmt die Culinaris AG keine Garantie, alle Gäste berücksichtigen zu können. Die durch die zusätzlichen Teilnehmer entstandenen Mehrkosten werden in Rechnung gestellt.
6.5. Das Hotel ist berechtigt, den Mehraufwand aufgrund kurzfristiger Änderungen der
Veranstaltung wie Menu, Personenzahl in Rechnung zu stellen.
6.6. Das Hotel ist berechtigt, aus Sicherheitsgründen die maximale Personenzahl
festzulegen. Die von der Feuerpolizei festgelegten maximalen Raumkapazitäten dürfen nicht überschritten werden.
7. Raumnutzung / Raumänderung
7.1. Das Rauchen ist in allen Räumlichkeiten des Hotels nicht gestattet.
7.2. Dem Veranstalter ist es untersagt, insgesamt oder auch teilweise die ihm vom Hotel
vertraglich zugesicherten Leistungen (Raumnutzung und Veranstaltungsdienstleistungen) an Dritte abzutreten.
8. Technische Hilfsmittel
8.1. Der Veranstalter ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe
sämtlicher technischer Hilfsmittel oder Einrichtungen verantwortlich, die ihm die Culinaris AG zur Verfügung stellt oder in dessen Auftrag über Drittfirmen beschafft, und haftet für allfällige Schäden und Verluste. Die Culinaris AG haftet nicht für Ansprüche Dritter.
8.2. Das Aufstellen und das An- oder Einbringen von Gegenständen und Anlagen aller Art im
Zusammenhang mit der Veranstaltung innerhalb der Hotelräumlichkeiten und auf dem Hotelgelände, inklusive Dekorationsmaterial müssen im Vorfeld mit dem Hotel im Einzelnen abgestimmt und schriftlich genehmigt werden.
8.3. Der Veranstaltungsgast übernimmt insbesondere die Gewähr dafür, dass alle
aufgestellten, an- oder eingebrachten Gegenstände und Anlagen den einschlägig anwendbaren Sicherheits- und Polizeibestimmungen, insbesondere der feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und ohne Schaden wieder entfernt werden können.
8.4. Der Veranstaltungsgast ist mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels berechtigt,
eigene Telefon-, und Datenübertragungs-einrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine angemessene Anschlussgebühr verlangen.
9. Feuerpolizeiliche Vorschriften
9.1. Der Veranstalter verpflichtet sich, die feuerpolizeilichen Regelungen der Culinaris
AG einzuhalten, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen, und bietet Gewähr, dass sämtliche eingebrachten Materialien und allfälligen Dekorationen den feuerpolizeilichen Richtlinien entsprechen.
9.2. Der Gebrauch von Wunderkerzen, anderen leicht entzündbaren und
gesundheitsschädigenden Gegenständen ist strengstens untersagt.
10. Versand von Material
10.1. Sendungen für Anlässe sind frühzeitig, mindestens vor dem Eintreffen von Sendungen
der Culinaris AG schriftlich mitzuteilen. Die Culinaris AG behält sich vor, Sendungen ohne Absender oder an unbekannte Empfänger zurückzuweisen. Jede daraus entstehende Verpflichtung oder Haftung wird abgelehnt.
10.2. Versandkosten und Zollspesen für eintreffende Pakete werden nicht durch das Hotel
selbst übernommen. Sollte dies nicht eingehalten werden, kann die Entgegennahme verweigert werden.
11. Mitbringen von Speisen und Getränken
11.1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht
mitbringen.
11.2. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen
wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
13. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände
13.1. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich
auf eigene Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel.
13.2. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch
nicht für Vermögensschäden, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
14. Haftung des Veranstalters
14.1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden, an Gebäude oder Inventar, die durch
Veranstaltungsteilnehmer bzw. –Besucher, seine Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
14.2. Soweit die Culinaris AG für den Veranstaltungsgast auf dessen Veranlassung
technische und sonstige Einrichtungen in direkter Stellvertretung von Dritten entgeltlich zur zeitweiligen Benutzung beschafft, handelt es im Zweifel stets im Namen und auf Rechnung des Veranstaltungsgastes. Der Veranstaltungsgast haftet für die pflegliche Behandlung der ihm zur Verfügung gestellten Einrichtungen und für die ordnungsgemässe Rückgabe derselben Gegenstände. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus oder im Zusammenhang mit der zeitweiligen Überlassung dieser Einrichtungen haftungsrechtlich frei.
15. Urheberrechte/Lizenzen
15.1. Der Veranstaltungsgast ist verpflichtet, Leistungen bzw. Aktionen, die mit Lizenz-,
Urheber-, Persönlichkeits- und Verwertungsrechten verbunden sind, unaufgefordert und selbständig bei den jeweils zuständigen Behörden bzw. Verwertungsgesellschaften anzumelden und die damit verbundenen Gebühren/Kosten direkt abzuführen.
15.2. Das Hotel übernimmt hierfür keine Verantwortung und Haftung.
15.3. Zeitungsanzeigen und sonstige Werbung im weiteren Sinne - auch in Teilen oder in
überarbeiteter Form - mit Hinweis auf Veranstaltungen im Hotel sind nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Hotels gestattet. Das Hotel behält sich das Recht vor, dem Veranstaltungsgast - gegen Entrichtung einer Gebühr - ein zeitlich begrenztes, nicht ausschliessliches Lizenzrecht für die Verwendung der ihr zustehenden Marken und/oder Logos zu gewähren. Der Kunde hat allerdings keinen Anspruch auf Erteilung der Lizenzrechte.
16. Rücktritt / Annullierung Banketträume
16.1. Sämtliche Annullierungen müssen in Schriftform vorliegen.
16.2. Eine Annullierung der gesamten Buchung hat 4 Wochen vor Anlassbeginn zu erfolgen.
Spätere Annullierungen werden wie folgt in Rechnung gestellt:
16.3. Wurden zum Annullierungszeitpunkt Vereinbarungen zu Speisen, etc. getroffen, bilden
diese die Berechnungsgrundlage.
16.4. Allfällige von der Culinaris AG erbrachte Vorleistungen sind in jedem Falle zu
bezahlen.
16.5. Bei rechtswidriger oder imageschädigender Nutzung von gemieteten Räumen kann die
Culinaris AG vom Vertrag zurücktreten oder laufende Veranstaltungen abbrechen.
16.6. Die Culinaris AG behält sich das Recht vor, die Annullierungsbedingungen je nach
Art und Grösse der Veranstaltung individuell anzupassen. In diesem Falle wird dies in der Bestätigung vermerkt.
17. Rücktritt des Hotels
17.1. Wird eine vereinbarte oder gemäss Punkt 5 verlangte Vorauszahlung oder anderweitige
Zahlungssicherstellung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessen kurzen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
17.2. Ferner ist das Hotel berechtigt, dann vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten,
wenn die Aufnahme, die Weiterführung oder die vollständige Erfüllung des Vertragsverhältnisses dem Hotel nicht oder nicht mehr zumutbar ist, u.a. aber immer dann, wenn
a) höhere Gewalt/andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unzumutbar erscheinen lassen,
b) Zimmer und/oder Veranstaltungsräume unter irreführender oder falscher Angabe
wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Gastes oder des Zweckes) gebucht wurden,
c) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der anderen Gäste und/oder des Hotels gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
17.3. In den genannten Fällen ist das Hotel zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt
und es entsteht keinerlei Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Allfällig vom Gast geleisteten Anzahlungen bzw. Zahlungssicherstellungen fallen bzw. stehen dem Hotel nach Massgabe der in Punkt 15 festgelegten Bestimmungen zu.
18. Haftung des Hotels
18.1. Das Hotel haftet dem Gast grundsätzlich nur für Letzterem willentlich oder grobfahrlässig
zugefügtem Schaden, der als direkte Folge einer Nicht- oder erheblichen Schlechterfüllung der vom Hotel übernommenen Vertragspflichten eingetreten ist. Die Schadenersatzsumme wird in jedem Falle auf maximal der vom Gast gebuchten oder bei der Abreise tatsächlich bezahlten Aufenthaltsentschädigung (ohne MwSt. und Barbezüge) beschränkt.
18.2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel
bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Dem Gast trifft die Obliegenheit, alles ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.
18.3. Das Hotel haftet bei Verlust oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände ebenso nur
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Soweit das Hotel für Dritte gesetzlich einzustehen hat, haftet es ebenso nur, wenn ein grobes Verschulden der Drittperson vorliegt, ausgeschlossen ist die Haftung des Hotels falls der Dritte den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
18.4. Allfällige Haftungsansprüche verwirken ersatzlos, wenn der Gast nicht unverzüglich nach
Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel schriftlich Anzeige erstattet.
18.5. Nachrichten, Post und Warensendungen für den Gast werden mit Sorgfalt behandelt.
Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen wie auch Dritt- oder Reflexschaden, sind ausgeschlossen.
19. Schlussbestimmungen, Gerichtstand, anwendbares Recht und Zustellungsadresse
19.1. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB durch den Gast sind auch in
schriftlicher Form unwirksam.
19.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Ried-Brig, Schweiz
19.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für die zeitweilige und entgeltliche
Überlassung von Hotelräumlichkeiten zur Beherbergung unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, unverzüglich die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht wirtschaftlich am nächsten kommt.
19.4. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und der Culinaris AG untersteht
ausschliesslich dem Schweizer materiellen Recht unter Ausschluss aller Bestimmungen des IPRG sowie aller allfällig anwendbaren bi- und multilateralen internationalen Vereinbarungen.
19.5. Als ausschliesslicher Gerichtstand für alle Forderungen aus oder im Zusammenhang mit
dem Beherbergungsvertrag zwischen den eingangs erwähnten Parteien ist Brig im Kanton Wallis. Der vertraglich vereinbarte Gerichtstand findet auch für allfällige vorprozessuale einstweilige Massnahmen Anwendung.